Outtasking

Outtasking („Selective Outsourcing“).

Wie beim „Business Process Outsourcing“  werden nicht komplette Unternehmensbereiche, sondern nur Teilaufgaben, also tasks“, ausgelagert.

  • Ist der Spezialbereich Ihres Übersetzungsdienstes z.B. die technische Fachübersetzung?
  • Erhalten Sie trotzdem von Ihren Kunden juristische  Übersetzungsaufträge Deutsch><Spanisch>Katalanisch?
  • Übersetzen Sie immer noch Ihre Unterlagen durch Fachkräfte Ihrer Kanzlei?
  • Sind Sie Sozialversicherungsträger und bemühen Sie sich, noch Ihre letzten Kostenschrauben zu drehen?
  • Möchten Sie Ihren Kunden einen zusätzlichen Service im Ausland (juristische Fachübersetzung) anbieten?
  • Wählen Sie Katalonien als Ihren Ausgangspunkt und Barcelona als eine der bekanntesten und konkurrenzfähigsten Mittelmeerstädte!
  • Fristgemäß liefern wir Ihnen die übersetzten Unterlagen einschließlich des Korrekturlesens durch eine Person, bei der es sich nicht um den Übersetzer handelt.
  • Wir setzen stark auf die Reduzierung der Strukturausgaben was uns ermöglicht, zuverlässige und erwiesene Qualität anzubieten.
  • Faire Tarife!
  • Kommunizieren Sie direkt mit uns in Deutsch!
  • Wir freuen uns auf eine zukünftige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen!

    Der Qualitätsstandard DIN EN 15038:2006

    Der Qualitätsstandard DIN EN 15038:2006 ist eine europäische Norm für Übersetzungsdienstleister. Sie bezieht sich auf „den Kernprozess Übersetzen sowie sämtliche weiteren Aspekte, die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, einschließlich Qualitätssicherung und Sicherstellen der Rückverfolgbarkeit“. Darüber hinaus bestimmt und definiert sie die Anforderungen an den Übersetzungsdienstleister (TSP, Translation Service Provider) hinsichtlich personeller und technischer Ressourcen, Qualitätskontrolle, Projektmanagement, vertraglicher Rahmenbedingungen für Kunden und Dienstleister sowie dem Verfahren zur Erbringung der Dienstleistung. Die Norm DIN EN 15038 wurde vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) am 13. April 2006 verabschiedet und im Mai 2006 offiziell bekannt gegeben. Die Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Zypern sind gehalten, diese europäische Norm zu übernehmen.

    Die wichtigsten Inhaltspunkte der Norm sind kurzgefasst die Definition des Übersetzungsprozesses , laut der die eigentliche Übersetzung eine von vielen Phasen darstellt, und die Qualität nur nach dem Korrekturlesen durch eine Person gewährleistet werden kann, bei der es sich nicht um den Übersetzer handelt. Außerdem beinhaltet die Norm die Präzisierung der beruflichen Kompetenzen einer jeden am Übersetzungsprozess beteiligten Person, hauptsächlich von Übersetzern, Korrektoren und fachlichen Prüfern.Eine Übersetzungsdienstleistung gemäß der Norm DIN EN 15038 muss mindestens das Übersetzen und Korrekturlesen umfassen.

    ·                  Übersetzung und Kontrolle. Ein entsprechend kompetenter Übersetzer übersetzt Dokumente und überprüft seine eigene Arbeit nach Fertigstellung der Übersetzung.

    ·                  Korrekturlesen. Eine Person, bei der es sich nicht um den Übersetzer handelt, revidiert die Übersetzung. Die Norm definiert Korrekturlesen als „Überprüfen des Textes auf seine Zwecktauglichkeit, Vergleichen von Ausgangs- […] und Zieltexten […] und gegebenenfalls das Empfehlen von Korrekturmaßnahmen“.Ein Übersetzer, der an Übersetzungsprojekten gemäß der Norm DIN EN 15038 beteiligt ist, muss die in der Norm ausgelegten beruflichen Kompetenzen nachweisen, indem er mindestens eine der drei Voraussetzungen erfüllt.

    ·                  Eine formale höhere Übersetzungsausbildung (anerkannter Hochschulabschluss).

    ·                  Eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Fachbereich mit mindestens zwei Jahren dokumentierter Übersetzungserfahrung.

    ·                  Mindestens fünf Jahre dokumentierte professionelle Übersetzungserfahrung. Korrekturleser müssen zusätzlich zum Erfüllen einer der genannten Voraussetzungen über Erfahrung als Übersetzer in den fraglichen Themenbereichen verfügen.Der Kunde kann den Übersetzungsprozess auch um andere Dienstleistungen erweitern, wie die fachliche Prüfung und die Fahnenkorrektur, welche ebenfalls in der Norm erwähnt werden, und sonstige Mehrwertdienstleistungen bestellen, wie die vereidigte Übersetzung, die Erstellung und Verwaltung von Terminologiedatenbanken, das Pre- und Post-Editing, usw.